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Friedhof

Wir arbeiten zur Zeit an einer neuen Internetpräsenz für den Friedhof.
Schauen Sie gerne hier vorbei: https://friedhof-schwarmstedt.wir-e.de

Neue Friedhofsgebührenordnung

Neue Bank an der Urnengrabgemeinschaftsanlage

Quelle: RK
Seit kurzem besteht an der Urnengrabgemeinschaftsanlage auf dem Schwarmstedter Friedhof die Möglichkeit sich auf Höhe der zentralen Stele, die auch zum Ablegen von Blumen und Kerzen gedacht ist, hinzusetzen. Dort kann ein wenig innegehalten werden und an die verstorbene Person gedacht werden, die dort beigesetzt wurde. Diese Möglichkeit wurde durch den Förderverein der ev.-luth. Kirchengemeinde Schwarmstedt dem „St. Laurentius Aktiv e.V.“ geschaffen. 
Weitere Informationen über den Förderverein finden Sie auf der Homepage der Kirchengemeinde unter https://laurentiusgemeinde.wir-e.de/foerderverein-st-laurentius oder im Gemeindebrief „Mittendrin“, wenn auch Sie dessen Arbeit unterstützen möchten. Im Namen der Kirchengemeinde und aller Besucher des Friedhofs dankt der Friedhofsausschuss dem Förderverein für dessen Engagement und hofft, dass von der Sitzgelegenheit oft Gebrauch gemacht wird. 
Torben Dübrock, Vorsitzender des Friedhofausschusses
Quelle: Ariane Dübrock
Bereits im Jahre 1165 wurde die Schwarmstedter Kirche im Zusammenhang mit der Schenkung von Ländereien urkundlich erwähnt und im Jahre 1510 erfolgte ein Neubau der Kirche in der noch heute vorhandenen äußeren Gestalt. Wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt, so ist doch anzunehmen, dass auch schon zu dieser Zeit um die Kirche herum ein Friedhof bestand.
 
Gesichert ist, dass 1836 – 1837 der Friedhof um die Kirche herum geschlossen wurde und ein neuer, größerer Friedhof an der Straße nach Bothmer (der heutigen B 214) im Stil eines Alleequartierfriedhofes angelegt wurde. In den 1960er Jahren wurde der Friedhof entlang der B 214 zu der heutigen Friedhofsgröße erweitert, die kleineren Zukäufe in den 1970er Jahren im südlichen Bereich hatten keinen Einfluss auf die heutige Gestaltung. Damit hat er in der heutigen Gestalt eine Größe von 27.420 qm.
 
Die Friedhofskapelle wurde 1867 mit 60 Sitzplätzen eingeweiht und 1933 auf 120 Sitzplätze vergrößert. Durch den Erweiterungsbau im Jahr 1987 weist die Friedhofskapelle in ihrer heutigen Gestalt bis zu 200 Sitzplätze aus.
 
Im Durchschnitt der letzten Jahre kann man sagen, dass jährlich zwischen 50 und 60 Beisetzungen stattfinden, wobei dazu noch einmal diverse Trauerfeiern von Verstorbenen kommen, die auswärts beigesetzt werden.
 
Noch heute befindet sich der Schwarmstedter Friedhof in kirchlicher Trägerschaft und wird vom Kirchenvorstand der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Laurentius zu Schwarmstedt verwaltet. Dieser hat mit der unmittelbaren Verwaltung den Friedhofsausschuß der Kirchengemeinde beauftragt, wobei er sich bestimmte Entscheidungen/Beschlüsse vorbehalten hat.

Beisetzungsarten - Was ist was?

Erdbeisetzung:
Die verstorbene Person wird in einem Sarg beigesetzt.

Urnenbeisetzung:
Die verstorbene Person wird in einem Krematorium eingeäschert und in einer Urne auf einer Grabstelle beigesetzt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Grabstellen und Grabstätten. Eine Grabstelle ist der jeweilige einzelne Platz, wo jemand beigesetzt werden kann. Während die Grabstätte grds. aus mehreren Grabstellen besteht. Ausnahme bilden hierbei Reihengräber.

Wahlgrab:
Entscheidet man sich für ein Wahlgrab, so kann man die Lage in Absprache mit dem Friedhofspersonal des Grabes selbst auswählen. Das Wahlgrab kann aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Es bietet sich somit insbesondere für Personen an, die später neben ihren Angehörigen bestattet werden wollen. Die Ruhefrist bei einer Beisetzung auf einer Wahlgrabstelle liegt bei 30 Jahren. Dieser Zeitraum muss nach jeder Beisetzung erneut auf eine Ruhefrist von 30 Jahren aufgestockt werden und zwar für alle Grabstellen die zu dieser Grabstätte gehören. Wir bieten Wahlgrabstellen für Sarg- und Urnenbeisetzungen an. Dazu gibt es noch Rasenwahlgrabstätten. Dabei erfolgt die Beisetzung unter Rasen. Die Pflege (Rasenmähen, etc.) wird durch Bezahlung auf die Friedhofsverwaltung übertragen. Eine Grabplatte ist dabei vorgesehen, da eine anonyme Beisetzung nicht stattfinden darf.

Reihengrab:
Ein Reihengrab besteht auf einer Grabstelle. In der Reihengrababteilung werden diese nach Reihenfolge nacheinander belegt. Daher gibt es keine Möglichkeit für die Angehörigen auf die Lage des Grabes selbst Einfluss zu nehmen. Die Ruhefrist einer Reihengrabstätte kann nicht verlängert werden, da nach deren Ablauf die gesamte Abteilung eingeebnet wird.
Wir bieten Reihengräber für Sarg- und Urnenbeisetzungen an. Dazu gibt es noch Rasenreihengrabstellen. Dabei erfolgt die Beisetzung unter Rasen. Die Pflege (Rasenmähen, etc.) wird durch Bezahlung auf die Friedhofsverwaltung übertragen. Eine Grabplatte ist dabei vorgesehen, da eine anonyme Beisetzung nicht stattfinden darf. Detailliertere Informationen nachzulesen unter §§ 13 und 15 der Friedhofsordnung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.